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Vermitteln lohnt sich: bis zu 2.400 € Prämie für eine neue Fachkraft

Um dem Fachkräftemangel ein Stück entgegenzuwirken, wollen wir Anreize zur Gewinnung von neuen Mitarbeitenden setzten – durch die Werbung von neuen Mitarbeitenden durch euch.

Wenn du als Mitarbeiterin und Mitarbeiter eine examinierte Fachkraft mit dreijähriger Ausbildung erfolgreich anwirbst, bedanken wir uns für deinen Einsatz mit der Zahlung einer Prämie in Höhe von bis zu 2.400 €.

Und so funktioniert's:

  • Du kennst in deinem privaten Umfeld examinierte Pflege­fachkräfte mit dreijähriger Ausbildung, die du für eine Mitarbeit im ­Pflegezentrum St. ­Verena begeistern kannst.

  • Antragsformular zur Auszahlung der Vermittlungsprämie vollständig ausfüllen.

  • Die geworbene Fachkraft bewirbt sich beim Pflegezentrum St. ­Verena und wird eingestellt.

  • Auszahlung der Prämie – Voraussetzungen für die Bedingungen und die Auszahlung der ­Vermittlungsprämie beachten. (siehe folgende Punkte)

Voraussetzungen für die Auszahlung einer Vermittlungsprämie

  • Der Vermittlungsvorschlag muss den Vorständinnen oder der Personal­abteilung zeitlich vor der Bewerbung der Fachkraft zugehen.
    Wenn die Bewerbung dem Pflegezentrum St. Verena vor dem Vermittlungsvorschlag vorliegt, wird von einer Direktbewerbung und nicht von einer Vermittlung ausgegangen. In diesem Fall entsteht kein Anspruch auf eine Vermittlungsprämie.

  • Die Prämie wird bei der Vermittlung von examinierten Pflegekräften (m/w/d) mit dreijähriger Berufsausbildung und Anerkennung nach
    deutschem Recht gewährt
  • Wird ein Arbeitsvertrag mit dem angeworbenen Bewerber geschlossen, hat der anwerbende Mitarbeiter einen Anspruch auf eine Prämie in Höhe von

    • 800 € brutto zum Zeitpunkt der Einstellung
    • 800 € brutto nach erfolgreicher Probezeit
    • 800 € brutto nach einem Jahr des Bestehens der Beschäftigung mit dem angeworbenen Beschäftigten.

    Der Beschäftigungsumfang mit der angeworbenen Fachkraft muss 100% betragen, um Anspruch auf die volle Prämie zu erwirken; bei einer Teilzeit­beschäftigung verringert sich der Betrag der Vermittlungsprämie ­entsprechend.

  • Ein Anspruch auf die Prämie besteht nicht, wenn:

    • keine persönliche Bekanntschaft zwischen dir und der ­empfohlenen Person besteht,
    • die Empfehlung nicht ordnungsgemäß gemeldet wurde,
    • sich die empfohlene Person bereits im Bewerbungsprozess ­befand,
    • eine Vorbeschäftigung oder Ausbildung im Pflegezentrum St. Verena kürzer als 12 Monate zurück liegt.

Diese Vereinbarung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis auf Weiteres. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Kann man unbegrenzt viele Mitarbeitende werben?

Ja, jeder kann und sollte im Rahmen des konkreten Bedarfes so viel werben wie möglich.

Kann das Formular der Vermittlungsprämie nachgereicht werden?

Nein, das Formular muss vor Eingang der Bewerbung bei den ­Vorständinnen oder der Personalabteilung eingehen.

Ist die Prämie steuerfrei?

Nein, die Prämie ist steuer- und sozialversicherungspflichtig, wird also als Arbeitslohn zur Bruttovergütung hinzugerechnet.

Wann wird die Prämie ausgezahlt?

Nach Voraussetzung der drei Auszahlungsbedingungen (siehe Punkt 3.) wird die anteilige ­Prämienzahlung automatisch mit der nächstmöglichen Abrechnung ausgezahlt.

Können auch Teilzeitkräfte geworben werben?

Ja, Voraussetzung ist allerdings, dass diese als hauptamtliche Mitarbeiter und nicht als geringfügige Beschäftigte eingestellt werden.

Können auch Mitarbeitende für befristete Verträge geworben werden?

Ja, sofern der Vertrag mindestens für 14 Monate abgeschlossen wird.

Wie erfahre ich den konkreten Bedarf an Mitarbeitenden?

Die Vorständinnen oder die Personalabteilung stehen Ihnen für ­Auskunft zur Verfügung. Zudem findest du die aktuellen ­Stellenausschreibung auf: www.st-verena.com/jobs/

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Die Vorständinnen und die Personalabteilung stehen für Rückfragen zur Verfügung.

Weitere Infos

Du möchtest gern mehr erfahren? Die Vorständinnen und die Personalabteilung stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.

Pflegezentrum
St. Verena als Arbeitgeber

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