Um dem Fachkräftemangel ein Stück entgegenzuwirken, wollen wir Anreize zur Gewinnung von neuen Mitarbeitenden setzten – durch die Werbung von neuen Mitarbeitenden durch euch.
Wenn du als Mitarbeiterin und Mitarbeiter eine examinierte Fachkraft mit dreijähriger Ausbildung erfolgreich anwirbst, bedanken wir uns für deinen Einsatz mit der Zahlung einer Prämie in Höhe von bis zu 2.400 €.
Und so funktioniert's:
Voraussetzungen für die Auszahlung einer Vermittlungsprämie
Diese Vereinbarung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis auf Weiteres. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Kann man unbegrenzt viele Mitarbeitende werben?
Ja, jeder kann und sollte im Rahmen des konkreten Bedarfes so viel werben wie möglich.
Kann das Formular der Vermittlungsprämie nachgereicht werden?
Nein, das Formular muss vor Eingang der Bewerbung bei den Vorständinnen oder der Personalabteilung eingehen.
Ist die Prämie steuerfrei?
Nein, die Prämie ist steuer- und sozialversicherungspflichtig, wird also als Arbeitslohn zur Bruttovergütung hinzugerechnet.
Wann wird die Prämie ausgezahlt?
Nach Voraussetzung der drei Auszahlungsbedingungen (siehe Punkt 3.) wird die anteilige Prämienzahlung automatisch mit der nächstmöglichen Abrechnung ausgezahlt.
Können auch Teilzeitkräfte geworben werben?
Ja, Voraussetzung ist allerdings, dass diese als hauptamtliche Mitarbeiter und nicht als geringfügige Beschäftigte eingestellt werden.
Können auch Mitarbeitende für befristete Verträge geworben werden?
Ja, sofern der Vertrag mindestens für 14 Monate abgeschlossen wird.
Wie erfahre ich den konkreten Bedarf an Mitarbeitenden?
Die Vorständinnen oder die Personalabteilung stehen Ihnen für Auskunft zur Verfügung. Zudem findest du die aktuellen Stellenausschreibung auf: www.st-verena.com/jobs/
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Die Vorständinnen und die Personalabteilung stehen für Rückfragen zur Verfügung.







